Neues von der STIKO
2023
COVID-19:
Die Impfung gegen COVID-19 wurde in die allgemeine Impfempfehlungen der STIKO aufgenommen.
Säuglingen, Kleinkinder, Kindern und Jugendlichen ohne Grundkrankheiten wird von der STIKO derzeit keine COVID-19-Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung empfohlen.
Für alle ab 18 Jahren empfiehlt die STIKO eine sog. Basisimmunität gegen SARS-Coronavirus-2. Diese wird durch mindestens 3 Kontakte mit dem Antigen (Impfung oder Infektion) erreicht: darunter sollten zumindest zwei Impfungen sein. Fehlende Antigenkontakte sollen durch Impfungen ergänzt werden. Gesunden Erwachsenen unter 60 Jahren und Schwangeren wird derzeit keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.
Zusätzlich zu der Basisimmunität empfiehlt die STIKO für alle ab 60 Jahren sowie für Personen ab 6 Monaten mit Vorerkrankungen weitere Auffrischimpfungen mit einem möglichst Varianten-adaptierten Impfstoff i. d. R. in einem Abstand von mindestens 12 Monaten zum letzten bekannten Antigenkontakt. Die Auffrischimpfungen sollten bevorzugs im Herbst erfolgen.
Gelbfieber:
Vor erneuter oder bei fortgesetzter Exposition sollte einmalig eine Auffrischimpfung erfolgen, sofern 10 oder mehr Jahre seit der Erstimpfung vergangen sind. Nach erfolgter 2. Impfstoffdosis sind keine weiteren Auffrischimpfungen notwendig. Ausnahmen und Besonderheiten bei bestimmten Personengruppen sind zu beachten (Schwangere, Personen mit Immundefizienz, Kinder).
Mpox/Affenpocken:
Für die Postexpositionsprophylaxe (PEP) nach Mpox-/Affenpockenexposition und für die Indikationsimpfung von Personen mit einem erhöhten Expositions- und Infektionsrisiko (z. B. während eines MPXV-/Affenpockenvirus-Ausbruchs) wird der Mpox-/Affenpockenimpfstoff Imvanex (Modified Vaccinia Ankara, Bavarian-Nordic [MVA-BN]) empfohlen.
Erstellt: 01.03.2023, aktualisiert: 13.06.2023
Quellen:
- Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2023, Epid. Bulletin 4/2023
- Implementierung der COVID-19-Impfung in die allgemeinen Empfehlungen der STIKO 2023 in: Epidemiologisches Bulletin 21/2023
2022
16.02.2022
„Impfungen zum Schutz der reproduktiven Gesundheit, bei Kinderwunsch und während Schwangerschaft und Stillzeit“
Auf der 100. Sitzung der Ständigen Impfkommission (STIKO) wurden die Impfempfehlungen für das Jahr 2022 verabschiedet und im Epidemiologischen Bulletin 4/2022 publiziert. Die wesentliche Neuerung ist die Passage „Impfungen zum Schutz der reproduktiven Gesundheit, bei Kinderwunsch und während Schwangerschaft und Stillzeit“.
Ab diesem Jahr erscheinen die Empfehlungen der STIKO immer zu Beginn eines Jahres und nicht wie in der Vergangenheit Ende August. Neu ist in diesem Jahr eine Passage über die Bedeutung von Impfungen für die Gesundheit von Mutter und Kind. Die STIKO empfiehlt, ab dem Säuglingsalter auf eine zeitgerechte Verabreichung der empfohlenen Standardimpfungen zu achten. Frauen im gebärfähigen Alter sollten Impflücken vermeiden. Dies bietet den besten Schutz vor Auswirkungen impfpräventabler Erkrankungen auf die Gesundheit der Frau und die Gesundheit ihrer Kinder, heißt es in der STIKO-Empfehlung.
Gabe von Totimpfstoffen (inaktivierte Impfstoffe)
Frauen mit Kinderwunsch sollten daher einen vollständigen Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus und Kinderlähmung haben. Ein Abstand bis zum Eintritt der Schwangerschaft ist bei der Gabe von Totimpfstoffen nicht nötig.
Manche Impfungen sind sogar ausdrücklich während einer Schwangerschaft empfohlen, zum Schutz der Schwangeren selbst, aber auch zum Schutz des Kindes. Dazu gehören die Impfungen gegen Influenza und Pertussis, also den Keuchhusten. Und auch gegen COVID-19 sollten Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel geimpft werden, da eine COVID-19-Erkrankung bei Schwangeren besonders komplikationsreich verlaufen kann. Totimpfstoffe gelten als sicher für die Schwangere und den Fetus, so die STIKO.
Wenn eine Indikation besteht, können und sollen Schwangere die nötigen Impfungen (Totimpfstoffe) erhalten, das schützt auch das ungeborene Kind.
Impfungen werden im Allgemeinen ab dem 2. Trimenon empfohlen, die Influenza-Impfung ist bei Frauen mit einer Vorerkrankung aber bereits im 1. Drittel der Schwangerschaft möglich. Im 1. Trimenon sollen nur dringend indizierte Impfungen durchgeführt werden. Damit soll vermieden werden, dass die in der Frühschwangerschaft häufigen Spontanaborte mit der Impfung in Zusammenhang gebracht werden. Impfungen nach einer Exposition, also z. B. die Hepatitis-B-Impfung bei Nadelstichverletzung in der Klinik, eine Tetanusimpfung bei Verletzung oder auch eine Tollwutimpfung bei Kontakt zu einem tollwutverdächtigen Tier, sind zu jedem Zeitpunkt in der Schwangerschaft möglich und dringend angeraten.
Lebendimpfstoffe (attenuierte Impfstoffe)
Lebendimpfstoffe, z. B. die Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) oder gegen Windpocken (Varizellen), enthalten abgeschwächte Impfviren, die zwar noch vermehrungsfähig sind, aber keine Erkrankung mehr auslösen. Während Wildviren das Ungeborene schädigen können, ist dies bei Impfviren nicht der Fall. Selbst bei versehentlicher Röteln-Impfung in der Frühschwangerschaft, z. B. weil eine Frau noch nichts von ihrer Schwangerschaft wusste, ist noch nie eine Schädigung des Kindes beobachtet worden. Eine versehentliche Impfung in der Frühschwangerschaft ist also auf keinen Fall ein Anlass für einen Schwangerschaftsabbruch.
Dennoch genügt das theoretische Risiko, um in der Schwangerschaft nicht gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken zu impfen! Daher ist es wichtig, dass diese Impfungen vor der Schwangerschaft gegeben wurden. Nach der Impfung mit einem Lebendimpfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken soll eine Schwangerschaft für einen Monat verhütet werden.
Impfungen in der Stillzeit
Stillende können alle von der STIKO empfohlenen Impfungen erhalten, auch mit Lebendimpfstoffen. Einzige Ausnahme ist die Gelbfieber-Impfung, dabei ist es über die Muttermilch vereinzelt zur Übertragung und zu einer Entzündung des Hirns und der Hirnhäute (Meningoenzephalitis) beim gestillten Kind gekommen.
Die STIKO weist darauf hin, dass die Mutterschaftsnachsorge-Untersuchung am Ende des Wochenbetts sich besonders für das Nachholen fehlender Impfungen anbietet. Mütter, bei denen keine zwei Impfungen gegen Röteln dokumentiert sind oder die in der Schwangerschaft seronegativ für Röteln getestet wurden, sollten nach der Geburt zwei MMR-Impfstoffdosen im Mindestabstand von vier Wochen erhalten.
Erstellt: 16.02.2022
Quellen:
- Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2022, Epid. Bulletin 4/2022, 27.01.2022
- Deutsches Grünes Kreuz e. V.: dgk.de/impfen-und-infektionen/schwangerschaft-stillzeit/impfschutz-fuer_schwangere-frauen.html, Januar 2022
- Centers for Disease Control and Prevention (CDC): Pregnancy and Vaccination: www.cdc.gov/vaccines/pregnancy/index.html, November 2021